Pausenrechner
Mit dem Pausenrechner 2026 sehen Sie sofort Ihre Nettoarbeitszeit: Anwesenheit minus Pausen. Der §4-ArbZG-Check warnt Sie, wenn Ihre Pause zu kurz ist — der Pausen-Splitter zeigt die korrekte Aufteilung in 15-Minuten-Blöcke. Kostenlos und ohne Anmeldung.
Ihre Angaben
Verlauf (letzte 5)
So funktioniert die Berechnung
- Nettoarbeitszeit = Anwesenheit − Pausen
- §4 ArbZG: bis 6 Stunden keine Pflichtpause, über 6 bis 9 Stunden 30 Minuten, über 9 Stunden 45 Minuten
- Pausen dürfen in Blöcke ab 15 Minuten aufgeteilt werden
- Die erste Pause muss spätestens 6 Stunden nach Arbeitsbeginn beginnen
Maßgeblich ist die Anwesenheit (Arbeitsende minus Arbeitsbeginn). Liegt das Ende vor oder auf dem Beginn, rechnet der Rechner von einer Nachtschicht über Mitternacht aus. Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie wird die Nettoarbeitszeit berechnet?
Anwesenheit minus Pausen. Beispiel: 8:00 bis 16:30 mit 30 Minuten Pause = 8,5 Stunden minus 0,5 Stunden = 8,00 Stunden Nettoarbeitszeit.
Wie hoch ist die gesetzliche Mindestpause?
Nach §4 Arbeitszeitgesetz: bis 6 Stunden keine Pflichtpause, über 6 bis 9 Stunden 30 Minuten, über 9 Stunden 45 Minuten.
Darf die Pause aufgeteilt werden?
Ja — in Blöcke von mindestens 15 Minuten. 30 Minuten also z. B. als 2 × 15 Minuten, 45 Minuten als 3 × 15 Minuten.
Wann muss die erste Pause beginnen?
Spätestens 6 Stunden nach Arbeitsbeginn muss die erste Pause starten.
Was passiert, wenn ich keine Pause mache?
In der Zeiterfassung wird die gesetzliche Mindestpause in der Regel trotzdem abgezogen. Dies ist eine Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung.
Gilt das auch für Jugendliche?
Für Jugendliche gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz mit strengeren Regeln: ab 4,5 Stunden 30 Minuten, ab 6 Stunden 60 Minuten Pause.
Werden meine Daten gespeichert?
Nein. Alle Berechnungen laufen in Ihrem Browser; es werden keine Daten übertragen (nur Ihr lokaler Verlauf).