Ratgeber10. Oktober 2026·ca. 6 Min. Lesezeit

Pausen nach Arbeitszeitgesetz: Wie viel Pause steht Ihnen zu?

6 Stunden gearbeitet, keine Pause gemacht – ist das erlaubt? § 4 Arbeitszeitgesetz regelt genau, wann Sie Pause machen müssen. Hier die Regeln – mit Beispielen, der 15-Minuten-Regel und Sonderfällen.

1Die Grundregel: § 4 ArbZG in 30 Sekunden

ArbeitszeitGesetzliche Mindestpause
Bis 6 StundenKeine Pflichtpause
Über 6 bis 9 Stunden30 Minuten
Über 9 Stunden45 Minuten

Wichtig: Es zählt die reine Arbeitszeit (Anwesenheit minus Pausen) – nicht die Zeit von „Tür zu Tür“. Wer von 8:00 bis 17:00 im Betrieb ist und 60 Minuten Pause macht, hat 8 Stunden gearbeitet → 30 Minuten Mindestpause.

Grafik: Mindestpause nach §4 ArbZG – bis 6 Stunden keine, 6 bis 9 Stunden 30 Minuten, über 9 Stunden 45 Minuten
Die Pausen-Staffel des § 4 ArbZG auf einen Blick.

2Die 15-Minuten-Regel: Pausen richtig aufteilen

Pausen dürfen aufgeteilt werden – aber nur in Blöcke von mindestens 15 Minuten. Mini-Unterbrechungen darunter gelten rechtlich nicht als Ruhepause (§ 4 ArbZG im Wortlaut ↗).

Grafik: 30 Minuten als 2x15 und 45 Minuten als 3x15 Minuten aufteilen ist erlaubt, 3x10 Minuten nicht
Erlaubt und nicht erlaubt: So dürfen Sie Pausen splitten.

3Wann muss die Pause beginnen?

Die erste Pause muss spätestens 6 Stunden nach Arbeitsbeginn beginnen. Wer um 8:00 anfängt, muss also spätestens um 14:00 pausieren.

Praxis-Tipp: Legen Sie die Pause nicht ans Ende des Arbeitstages. Eine „Pause“ von 16:30 bis 17:00 bei Arbeitsende 17:00 erfüllt den Erholungszweck nicht – und wird bei Prüfungen kritisch gesehen.
Zeitleiste: Arbeitstag 8:00 bis 17:00 mit 30 Minuten Pause von 12:00 bis 12:30 – korrekt nach §4 ArbZG
Beispieltag: 30 Minuten Pause bei 8,5 Stunden Arbeitszeit – korrekt.

4Was passiert bei zu kurzer Pause?

5Sonderfälle

Teilzeit: Die Staffel gilt nach tatsächlicher Arbeitszeit des Tages – nicht nach Vertragsstunden. 7 Stunden an einem Tag → 30 Minuten Pause, auch bei 20-Stunden-Woche.

Jugendliche: Für unter 18-Jährige gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (strenger): ab 4,5 Stunden 30 Minuten, ab 6 Stunden 60 Minuten Pause.

Nachtschicht: Die Pausenregeln gelten auch nachts – bei 8 Stunden Nachtschicht: 30 Minuten Mindestpause.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streitfällen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Prüfen Sie Ihre Pausen

Tragen Sie Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen ein – der Rechner zeigt Ihre Nettoarbeitszeit und warnt bei zu kurzer Pause nach § 4 ArbZG.

Jetzt Pausen prüfen →

Häufige Fragen

Zählt Rauchen oder Kaffeeholen als Pause?

Nur wenn es eine echte, zusammenhängende Unterbrechung von mindestens 15 Minuten ist, in der Sie frei über Ihre Zeit verfügen. 5 Minuten an die frische Luft zählen nicht.

Darf der Arbeitgeber die Pause vorschreiben?

Ja – Lage und Aufteilung der Pausen bestimmt der Arbeitgeber (ggf. mit Betriebsrat). Sie müssen die Pause aber tatsächlich nehmen können.

Wird die Pause bezahlt?

Nein. Ruhepausen sind grundsätzlich unbezahlte Freizeit und zählen nicht zur Arbeitszeit. Deshalb ist die korrekte Berechnung der Nettoarbeitszeit so wichtig.

Was ist der Unterschied zwischen Ruhepause und Ruhezeit?

Ruhepause ist die Unterbrechung während des Arbeitstages (§ 4 ArbZG). Ruhezeit ist die Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen, mindestens 11 Stunden (§ 5 ArbZG).

Muss ich die Pause stempeln?

Das hängt vom Betrieb ab. Viele Systeme erfassen Pausen automatisch. Bei manueller Erfassung: lieber einmal zu viel als zu wenig dokumentieren.