Pausen nach Arbeitszeitgesetz: Wie viel Pause steht Ihnen zu?
6 Stunden gearbeitet, keine Pause gemacht – ist das erlaubt? § 4 Arbeitszeitgesetz regelt genau, wann Sie Pause machen müssen. Hier die Regeln – mit Beispielen, der 15-Minuten-Regel und Sonderfällen.
1Die Grundregel: § 4 ArbZG in 30 Sekunden
| Arbeitszeit | Gesetzliche Mindestpause |
|---|---|
| Bis 6 Stunden | Keine Pflichtpause |
| Über 6 bis 9 Stunden | 30 Minuten |
| Über 9 Stunden | 45 Minuten |
Wichtig: Es zählt die reine Arbeitszeit (Anwesenheit minus Pausen) – nicht die Zeit von „Tür zu Tür“. Wer von 8:00 bis 17:00 im Betrieb ist und 60 Minuten Pause macht, hat 8 Stunden gearbeitet → 30 Minuten Mindestpause.
2Die 15-Minuten-Regel: Pausen richtig aufteilen
Pausen dürfen aufgeteilt werden – aber nur in Blöcke von mindestens 15 Minuten. Mini-Unterbrechungen darunter gelten rechtlich nicht als Ruhepause (§ 4 ArbZG im Wortlaut ↗).
3Wann muss die Pause beginnen?
Die erste Pause muss spätestens 6 Stunden nach Arbeitsbeginn beginnen. Wer um 8:00 anfängt, muss also spätestens um 14:00 pausieren.
4Was passiert bei zu kurzer Pause?
- Lohnabrechnung: Viele Zeiterfassungssysteme ziehen die Mindestpause automatisch ab – auch wenn Sie kürzer pausiert haben.
- Arbeitgeberpflicht: Der Arbeitgeber muss Pausen gewähren, nicht nur anbieten. Systematische Verstöße können Bußgelder bis 15.000 € nach sich ziehen (§ 22 ArbZG).
- Gesundheit: Pausen sind Arbeitsschutz – dauerhaftes Durcharbeiten erhöht Unfall- und Krankheitsrisiko.
5Sonderfälle
Teilzeit: Die Staffel gilt nach tatsächlicher Arbeitszeit des Tages – nicht nach Vertragsstunden. 7 Stunden an einem Tag → 30 Minuten Pause, auch bei 20-Stunden-Woche.
Jugendliche: Für unter 18-Jährige gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (strenger): ab 4,5 Stunden 30 Minuten, ab 6 Stunden 60 Minuten Pause.
Nachtschicht: Die Pausenregeln gelten auch nachts – bei 8 Stunden Nachtschicht: 30 Minuten Mindestpause.
Prüfen Sie Ihre Pausen
Tragen Sie Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen ein – der Rechner zeigt Ihre Nettoarbeitszeit und warnt bei zu kurzer Pause nach § 4 ArbZG.
Jetzt Pausen prüfen →Häufige Fragen
Zählt Rauchen oder Kaffeeholen als Pause?
Nur wenn es eine echte, zusammenhängende Unterbrechung von mindestens 15 Minuten ist, in der Sie frei über Ihre Zeit verfügen. 5 Minuten an die frische Luft zählen nicht.
Darf der Arbeitgeber die Pause vorschreiben?
Ja – Lage und Aufteilung der Pausen bestimmt der Arbeitgeber (ggf. mit Betriebsrat). Sie müssen die Pause aber tatsächlich nehmen können.
Wird die Pause bezahlt?
Nein. Ruhepausen sind grundsätzlich unbezahlte Freizeit und zählen nicht zur Arbeitszeit. Deshalb ist die korrekte Berechnung der Nettoarbeitszeit so wichtig.
Was ist der Unterschied zwischen Ruhepause und Ruhezeit?
Ruhepause ist die Unterbrechung während des Arbeitstages (§ 4 ArbZG). Ruhezeit ist die Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen, mindestens 11 Stunden (§ 5 ArbZG).
Muss ich die Pause stempeln?
Das hängt vom Betrieb ab. Viele Systeme erfassen Pausen automatisch. Bei manueller Erfassung: lieber einmal zu viel als zu wenig dokumentieren.