Überstunden auszahlen lassen oder Freizeitausgleich? Was sich 2026 mehr lohnt
15 Überstunden in einem Monat – und jetzt die Frage: auszahlen lassen oder in Freizeit umwandeln? Die Antwort hängt von Ihrem Stundenlohn, Ihrer Steuerklasse und den Zuschlägen ab. Wir rechnen beide Varianten mit echten Zahlen durch.
1So funktioniert die Auszahlung von Überstunden
Bei der Auszahlung wird jede Überstunde mit Ihrem Stundenlohn plus Zuschlag vergütet. Der Stundenlohn ergibt sich aus Ihrem Monatsbrutto:
Beispiel: 3.500 € Monatsbrutto bei 40 Wochenstunden → 3.500 ÷ (40 × 4,3333) = 20,19 € pro Stunde.
10 Überstunden mit 25 % Zuschlag ergeben also: 10 × 20,19 € × 1,25 = 252,40 € brutto.
2Zuschläge: der unterschätzte Teil
Deutsche Arbeitgeber zahlen auf Überstunden häufig Zuschläge – und diese sind nach § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) teilweise steuerfrei:
| Art der Arbeit | Üblicher Zuschlag | Steuer |
|---|---|---|
| Normale Überstunden | 25 % | steuerpflichtig |
| Nachtarbeit (20–6 Uhr) | 25 % | steuerfrei |
| Sonntagsarbeit | 50 % | steuerfrei |
| Feiertagsarbeit | 125 % | steuerfrei |
Die Steuerfreiheit gilt für einen Grundlohn bis 50 € pro Stunde (§ 3b EStG im Wortlaut ↗). Gerade bei Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind Überstunden deshalb deutlich mehr wert, als es auf den ersten Blick scheint.
3Der Steuerabzug: die Kehrseite der Auszahlung
Der Haken an der Auszahlung: Der steuerpflichtige Teil wird mit Ihrem Grenzsteuersatz versteuert. In Steuerklasse I bei 3.500 € Monatsgehalt sind das schnell 35–42 %.
Von 252,40 € brutto bleiben dann nur etwa 150–165 € netto übrig – es sei denn, große Teile sind steuerfreie Zuschläge:
4So funktioniert der Freizeitausgleich
Statt Geld erhalten Sie freie Zeit: Überstunden × (1 + Zuschlag) werden Ihrem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.
Die gleichen 10 Überstunden mit 25 % Zuschlag ergeben 12,5 Stunden Freizeit – also anderthalb zusätzliche freie Tage.
5Der Direktvergleich
Annahmen: 3.500 € brutto/Monat, 40 h/Woche (Stundenlohn 20,19 €), Steuerklasse I, 10 Überstunden mit 25 % Zuschlag.
| Auszahlung | Freizeitausgleich | |
|---|---|---|
| Bruttowert | 252,40 € | 12,5 Stunden frei |
| Steuerfreier Anteil | ca. 50,48 € | – (unversteuert) |
| Geschätzter Nettobetrag | ca. 155 € | 0 € |
| Ergebnis | ca. 155 € extra | 1,5 Tage Freiheit |
Faustregel: Bei hohem Grenzsteuersatz (Steuerklasse I oder VI, höheres Gehalt) gewinnt der Freizeitausgleich meist deutlich. Bei niedrigem Grenzsteuersatz (z. B. Steuerklasse III) kann die Auszahlung attraktiv sein – besonders mit hohen steuerfreien Zuschlägen.
6Was sagt das Gesetz?
- Kein automatischer Anspruch auf Auszahlung. Ob Überstunden ausgezahlt oder in Freizeit umgewandelt werden, regeln Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.
- Überstunden müssen grundsätzlich angeordnet oder genehmigt sein. „Freiwillige“ Mehrarbeit ohne Anordnung lässt sich schwer einfordern.
- Dokumentation zählt. Nach der EuGH-Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit systematisch erfassen – führen Sie zusätzlich Ihre eigenen Aufzeichnungen.
- ArbZG-Grenzen gelten trotzdem: maximal 8 Stunden pro Tag im Schnitt (vorübergehend 10), 48 Stunden pro Woche im Schnitt (§ 3 ArbZG ↗).
7Wann lohnt sich welche Variante?
Auszahlung sinnvoll, wenn Ihr Grenzsteuersatz niedrig ist (z. B. Steuerklasse III), hohe steuerfreie Zuschläge anfallen oder Sie das Geld brauchen.
Freizeitausgleich sinnvoll, wenn Ihr Grenzsteuersatz hoch ist (Steuerklasse I/VI), Ihnen freie Zeit wichtiger ist oder Sie Erholung brauchen.
Tipp: Manche Arbeitgeber teilen auf – z. B. Zuschläge auszahlen, Grundstunden in Freizeit. Fragen kostet nichts.
Rechnen Sie Ihre eigenen Zahlen durch
Jede Situation ist anders. Unser kostenloser Überstunden-Rechner stellt Auszahlung (brutto/netto) und Freizeitausgleich direkt gegenüber.
Jetzt Überstunden berechnen →Häufige Fragen
Sind Überstundenzuschläge wirklich steuerfrei?
Innerhalb der §3b-EStG-Grenzen ja: 25 % Nacht-, 50 % Sonntags-, 125 % Feiertagszuschlag – jeweils auf einen Grundlohn bis 50 € pro Stunde. Alles darüber ist steuerpflichtig.
Kann der Arbeitgeber Freizeitausgleich statt Auszahlung anordnen?
Wenn Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag das vorsehen: ja. Ohne solche Klausel muss es vereinbart werden – in der Praxis entscheidet meist der Arbeitgeber, verhandeln lohnt sich aber.
Verfallen Überstunden?
Freizeitguthaben können nach manchen Vereinbarungen verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Frist (oft 3–12 Monate) genommen werden. Prüfen Sie Ihren Vertrag – lassen Sie verdiente Zeit nicht verfallen.
Was tun, wenn der Arbeitgeber Überstunden nicht anerkennt?
Alles dokumentieren: Zeitstempel, E-Mails mit Anordnung, Zeugen. Mit systematischen Aufzeichnungen ist die Beweislage deutlich einfacher.
Zählt Freizeitausgleich als Urlaub?
Nein. Freizeitausgleich ist zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch – er darf nicht auf Ihren Urlaub angerechnet werden. Ihren Urlaubsanspruch prüfen Sie mit unserem Urlaubsrechner.