Ratgeber10. Oktober 2026·ca. 8 Min. Lesezeit

Überstunden auszahlen lassen oder Freizeitausgleich? Was sich 2026 mehr lohnt

15 Überstunden in einem Monat – und jetzt die Frage: auszahlen lassen oder in Freizeit umwandeln? Die Antwort hängt von Ihrem Stundenlohn, Ihrer Steuerklasse und den Zuschlägen ab. Wir rechnen beide Varianten mit echten Zahlen durch.

1So funktioniert die Auszahlung von Überstunden

Bei der Auszahlung wird jede Überstunde mit Ihrem Stundenlohn plus Zuschlag vergütet. Der Stundenlohn ergibt sich aus Ihrem Monatsbrutto:

Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ (Wochenstunden × 4,3333)

Beispiel: 3.500 € Monatsbrutto bei 40 Wochenstunden → 3.500 ÷ (40 × 4,3333) = 20,19 € pro Stunde.

10 Überstunden mit 25 % Zuschlag ergeben also: 10 × 20,19 € × 1,25 = 252,40 € brutto.

Rechenbeispiel: Aus 3.500 Euro Monatsbrutto werden 20,19 Euro Stundenlohn, daraus 252,40 Euro Überstundenvergütung
Schritt für Schritt: Vom Monatsbrutto zur Überstundenvergütung.

2Zuschläge: der unterschätzte Teil

Deutsche Arbeitgeber zahlen auf Überstunden häufig Zuschläge – und diese sind nach § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) teilweise steuerfrei:

Art der ArbeitÜblicher ZuschlagSteuer
Normale Überstunden25 %steuerpflichtig
Nachtarbeit (20–6 Uhr)25 %steuerfrei
Sonntagsarbeit50 %steuerfrei
Feiertagsarbeit125 %steuerfrei

Die Steuerfreiheit gilt für einen Grundlohn bis 50 € pro Stunde (§ 3b EStG im Wortlaut ↗). Gerade bei Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind Überstunden deshalb deutlich mehr wert, als es auf den ersten Blick scheint.

Tabelle: Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit und ihre Steuerfreiheit nach §3b EStG
Welche Zuschläge steuerfrei sind – und welche nicht.

3Der Steuerabzug: die Kehrseite der Auszahlung

Der Haken an der Auszahlung: Der steuerpflichtige Teil wird mit Ihrem Grenzsteuersatz versteuert. In Steuerklasse I bei 3.500 € Monatsgehalt sind das schnell 35–42 %.

Von 252,40 € brutto bleiben dann nur etwa 150–165 € netto übrig – es sei denn, große Teile sind steuerfreie Zuschläge:

Grafik: Von 252,40 Euro Überstundenvergütung bleiben ca. 155 Euro netto übrig – im Vergleich zu 12,5 Stunden Freizeitausgleich
Brutto ist nicht netto: So viel bleibt von der Auszahlung wirklich übrig.

4So funktioniert der Freizeitausgleich

Statt Geld erhalten Sie freie Zeit: Überstunden × (1 + Zuschlag) werden Ihrem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.

Die gleichen 10 Überstunden mit 25 % Zuschlag ergeben 12,5 Stunden Freizeit – also anderthalb zusätzliche freie Tage.

Der entscheidende Vorteil: Freizeit wird nie versteuert. Eine Stunde Freizeit ist genau das wert, was Ihnen Ihre freie Zeit wert ist – und für viele Menschen ist das mehr als die Netto-Euro aus einer Auszahlung.

5Der Direktvergleich

Annahmen: 3.500 € brutto/Monat, 40 h/Woche (Stundenlohn 20,19 €), Steuerklasse I, 10 Überstunden mit 25 % Zuschlag.

AuszahlungFreizeitausgleich
Bruttowert252,40 €12,5 Stunden frei
Steuerfreier Anteilca. 50,48 €– (unversteuert)
Geschätzter Nettobetragca. 155 €0 €
Ergebnisca. 155 € extra1,5 Tage Freiheit

Faustregel: Bei hohem Grenzsteuersatz (Steuerklasse I oder VI, höheres Gehalt) gewinnt der Freizeitausgleich meist deutlich. Bei niedrigem Grenzsteuersatz (z. B. Steuerklasse III) kann die Auszahlung attraktiv sein – besonders mit hohen steuerfreien Zuschlägen.

6Was sagt das Gesetz?

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streitfällen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

7Wann lohnt sich welche Variante?

Auszahlung sinnvoll, wenn Ihr Grenzsteuersatz niedrig ist (z. B. Steuerklasse III), hohe steuerfreie Zuschläge anfallen oder Sie das Geld brauchen.

Freizeitausgleich sinnvoll, wenn Ihr Grenzsteuersatz hoch ist (Steuerklasse I/VI), Ihnen freie Zeit wichtiger ist oder Sie Erholung brauchen.

Tipp: Manche Arbeitgeber teilen auf – z. B. Zuschläge auszahlen, Grundstunden in Freizeit. Fragen kostet nichts.

Rechnen Sie Ihre eigenen Zahlen durch

Jede Situation ist anders. Unser kostenloser Überstunden-Rechner stellt Auszahlung (brutto/netto) und Freizeitausgleich direkt gegenüber.

Jetzt Überstunden berechnen →

Häufige Fragen

Sind Überstundenzuschläge wirklich steuerfrei?

Innerhalb der §3b-EStG-Grenzen ja: 25 % Nacht-, 50 % Sonntags-, 125 % Feiertagszuschlag – jeweils auf einen Grundlohn bis 50 € pro Stunde. Alles darüber ist steuerpflichtig.

Kann der Arbeitgeber Freizeitausgleich statt Auszahlung anordnen?

Wenn Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag das vorsehen: ja. Ohne solche Klausel muss es vereinbart werden – in der Praxis entscheidet meist der Arbeitgeber, verhandeln lohnt sich aber.

Verfallen Überstunden?

Freizeitguthaben können nach manchen Vereinbarungen verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Frist (oft 3–12 Monate) genommen werden. Prüfen Sie Ihren Vertrag – lassen Sie verdiente Zeit nicht verfallen.

Was tun, wenn der Arbeitgeber Überstunden nicht anerkennt?

Alles dokumentieren: Zeitstempel, E-Mails mit Anordnung, Zeugen. Mit systematischen Aufzeichnungen ist die Beweislage deutlich einfacher.

Zählt Freizeitausgleich als Urlaub?

Nein. Freizeitausgleich ist zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch – er darf nicht auf Ihren Urlaub angerechnet werden. Ihren Urlaubsanspruch prüfen Sie mit unserem Urlaubsrechner.