Ratgeber10. Oktober 2026·ca. 6 Min. Lesezeit

Teilzeit arbeiten: Was bleibt von Gehalt und Rente übrig?

Weniger arbeiten, mehr leben – aber was kostet das? Wir rechnen durch, was bei 30, 25 oder 20 Wochenstunden wirklich übrig bleibt – und worauf Sie bei Steuern und Rente achten müssen.

1Die Gehaltsrechnung: So viel bleibt übrig

Das Teilzeit-Gehalt berechnet sich anteilig:

Teilzeit-Brutto = Vollzeit-Brutto × (Teilzeit-Stunden ÷ Vollzeit-Stunden)

Beispiel: 3.800 € Vollzeit-Brutto (40 h) → bei 30 Stunden: 3.800 × (30 ÷ 40) = 2.850 € brutto.

Aber Vorsicht: Netto sinkt das Gehalt weniger stark als brutto – weil bei niedrigerem Einkommen auch der Steuersatz sinkt (Steuerprogression).

Balkendiagramm: Brutto- und Netto-Gehalt bei 40, 30, 25 und 20 Wochenstunden im Vergleich
Brutto vs. Netto: Bei weniger Stunden schlägt die Progression zu Ihren Gunsten.
WochenstundenBrutto/MonatCa. Netto (StKl. I)Freizeitgewinn
40 h (Vollzeit)3.800 €ca. 2.340 €–
30 h2.850 €ca. 1.860 €+1 Tag/Woche
25 h2.375 €ca. 1.610 €+1,5 Tage/Woche
20 h1.900 €ca. 1.340 €+2 Tage/Woche

Netto-Werte sind Schätzungen für Steuerklasse I ohne Kirchensteuer.

Grafik: Freizeitgewinn pro Woche bei 30, 25 und 20 Stunden im Vergleich zu 40 Stunden Vollzeit
Der eigentliche Gewinn der Teilzeit: freie Zeit.

2Steuern und Sozialabgaben

3Die Rentenfalle

Jedes Jahr Teilzeit bringt weniger Entgeltpunkte:

Entgeltpunkte = Jahresbrutto ÷ Durchschnittsentgelt (≈ 50.000 €)
Grafik: 10 Jahre Teilzeit bringen ca. 2,3 Entgeltpunkte weniger – rund 90 Euro weniger Rente pro Monat
Die oft vergessene Seite der Teilzeit: die Rentenlücke.

Gegenstrategien: freiwillige Rentenbeiträge (ab ca. 100 €/Monat), betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberzuschuss, privater ETF-Sparplan für die Differenz.

4Ihr Anspruch auf Teilzeit

Nach § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) haben Sie Anspruch auf Teilzeit, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer hat. Anmeldung: 3 Monate vorher schriftlich (§ 8 TzBfG ↗).

Brückenteilzeit: Seit 2019 können Sie Teilzeit befristet (1–5 Jahre) vereinbaren – danach kehren Sie automatisch zur Vollzeit zurück. Ideal zum Ausprobieren.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Werte sind Schätzungen.

Rechnen Sie Ihre Teilzeit durch

Gehalt, Steuern, Abgaben, Freizeitgewinn – der Rechner zeigt brutto und netto nebeneinander, mit Ihrer Steuerklasse.

Jetzt Teilzeit berechnen →

Häufige Fragen

Wie viel Gehalt verliere ich bei 30 statt 40 Stunden?

Brutto exakt 25 %. Netto meist nur 18–22 % weniger – dank niedrigerer Steuerprogression. Genaue Werte liefert unser Teilzeit-Rechner.

Lohnt sich Teilzeit in Steuerklasse V?

In Klasse V ist der Abzug überproportional hoch – Teilzeit „kostet“ dort netto am meisten. Prüfen Sie mit Ihrem Partner, ob ein Wechsel zu IV/IV sinnvoll ist.

Zählt Teilzeit für die Rente voll?

Nein, nur anteilig nach Entgeltpunkten. 20 Jahre halbtags entsprechen etwa 10 Jahren Vollzeit für die Rente. Freiwillige Beiträge können die Lücke schließen.

Kann ich später wieder aufstocken?

Bei Brückenteilzeit automatisch. Sonst haben Sie erweiterten Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei freien Vollzeitstellen (§ 9 TzBfG).

Was ist der Unterschied zwischen Teilzeit und Minijob?

Minijob = max. 538 €/Monat, pauschal versteuert, kaum Rentenpunkte. Echte Teilzeit darüber ist sozialversicherungspflichtig – deutlich besser für Rente und Absicherung.